FAQ -
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN SAMT ANTWORTEN
Hier finden Sie Antworten auf Fragen bezüglich der Mediation, die für Sie hilfreich sein sollen und die oft aufkommen, wenn man sich in einem Konflikt befindet oder sich trennen bzw scheiden lassen möchte und Unterstützung braucht!
Ich habe mich sehr um einen Praxisbezug und Ausführlichkeit bemüht, wenn Sie hier tatsächlich nicht fündig werden, rufen Sie mich einfach an oder schicken mir eine Nachricht, ich werde mich um Ihr persönliches Anliegen kümmern!
Unterliegen Mediator:innen der Verschwiegenheit?
Ja, eingetragene Mediator:innen unterliegen der Verschwiegenheit und können von dieser auch nicht einseitig entbunden werden, dazu gehört die Zustimmung aller Beteiligten, also aller Konfliktparteien. Das ist auch im Zivilrechtsmediationsgesetz so geregelt.
In meiner Praxis bleibt alles, was wir miteinander reden, unter uns. Das ist auch ein Grund, wieso ich zB nicht auf Facebook oder Twitter bin, da mir der Datenschutz und die Verschwiegenheit und das damit verbundene gegenseitige Vertrauen meiner Klienten besonders wichtig und wertvoll ist.
Wie finde ich heraus, ob jemand ein eingetragener Mediator/eingetragene Mediatorin ist?
Das geht ganz einfach! Das Bundesministerium für Justiz – Justizministerium – führt eine sehr übersichtliche Liste, diese können Sie hier einsehen, dort sind alle eingetragenen Mediator:innen mit Kontaktdaten und Fachgebieten aufgelistet.
Wenn wir einen Streit innerhalb der Familie haben, kann hier eine Mediation helfen?
Ja, hier ist Mediation sogar besonders hilfreich! Denn meist liegt es an einer fehlgeleiteten oder ungeschickten Kommunikation, die oft auf Mißverständnissen, verschobenen Wahrnehmungen oder unterschiedlichen Werten basiert. Und die grundsätzliche Aufgabe von uns Mediator:innen ist, nach einer Konfliktanalyse die Kommunikation zwischen den Beteiligten wieder so herzustellen, dass sie sich wieder wahrnehmen, zuhören und so ins Verstehen kommt. Dabei unterstützt Sie ein Mediator/eine Mediatorin mit anerkannten Methoden wie zB Reframen.
Kann man in der Mediaton auch eine Vereinbarung schriftlich festhalten?
Selbstverständlich. Achten Sie bitte darauf, dass Sie mit einem (beim BM für Justiz) eingetragenen Mediator/Mediatorin arbeiten, der/die dazu befugt ist. Gerade bei Trennungen oder Ehescheidungen sind schriftliche Vereinbarungen oft notwendig und geben den Klienten Sicherheit.
Geben Sie auch eine Rechtsauskunft?
Wir Mediatoren sind dazu da, die Klienten dabei zu unterstützen, wieder eine Basis zu finden, miteinander zu reden, und zwar über die Interessen und die dahinter liegenden Bedürfnisse, um so mit Unterstützung des Mediators/der Mediatorin zu einer Lösung zu kommen, die für alle für die Zukunft gut lebbar ist.
Eine verbindliche Rechtsauskunft darf ein Mediator/eine Mediatorin nicht geben, deshalb werden Sie sicherlich den Rat erhalten, sich in manchen Dingen Klarheit durch Experten – Rechtsanwälte, Notare, Behörden wie die PVA oder SV, BH bzw Magistrat … einzuholen.
Außerdem würde diese Auskunft die Überparteilichkeit und damit den Sinn und die vielen Möglichkeiten zur Lösung des Konflikts beeinflussen.
Ist ein Mediator/eine Mediatorin neutral?
Ja, unbedingt und das ist auch eine Grundvoraussetzung für die Mediation.
Als Mediator/Mediatorin ist man für alle Beteiligten überparteilich da, obwohl es auch vorkommt, dass manche Beteiligten situationsbedingt etwas mehr Unterstützung brauchen, zB um ihre Bedürfnisse auch für die andere Seite verständlich zu machen, hier darf der Mediator/die Mediatorin auch Übersetzungsarbeit zu leisten.
Aber niemals würde ein eingetragener Mediator sich auf eine Seite schlagen, denn die Überparteilichkeit hat für die Medianden – so heißen die Beteiligten in einer Mediation – den Sinn, dass die Klienten für sich selbst sprechen und selbst in die Eigenverantwortung und Selbstverwirklichung kommen, um eine für sie gut lebbare Lösung zu finden.
Wie läuft so eine Mediation ab?
Ich beginne mit meinen Klienten meist mit Einzelgesprächen, das kürzt erfahrungsgemäß den Mediationsablauf ab, denn zum einen spricht der Mediand oft zum ersten Mal aus, worum es ihm wirklich geht und was so weh tut bzw daran hindert, zu einer Lösung zu kommen, zum anderen beginnt schon hier der Vertrauensaufbau. Außerdem können mögliche Unklarheiten schon vorab durch Experten eingeholt werden, das spart Zeit.
Danach wird ein gemeinsames Ziel formuliert und zusammen mit den Themen, die zur Erreichung dieses Ziels notwendig sind, für alle gut sichtbar aufgeschrieben.
Diese Themen werden dann nacheinander aufgearbeitet, in dem man zuerst die Interessen und dann die dahinter liegenden Bedürfnisse bespricht.
Daraus ergeben sich Lösungsmöglichkeiten, und die für alle brauchbarste und ansprechendste Lösung wird dann von allen ausgewählt, diese kann auch schriftlich festgehalten werden.
Wie lange dauert eine Mediation?
Vorab kann man das nicht genau sagen, weil es ja in der Eigenverantwortung der Klienten liegt, zu einer für Sie brauchbaren Lösung zu kommen. Da aber die Medianden freiwillig in eine Mediation kommen, ihnen also wirklich daran liegt, den Konflikt zu lösen, dauert eine Mediation nach den Einzelgesprächen in der Familienmediation erfahrungsgemäß noch ein bis 3 gemeinsame Sitzungen, bei einer einvernehmlichen Ehescheidung auch nicht länger, hier kommt es vor allem darauf an, ob minderjährige Kinder auch bedacht werden müssen oder es sehr viele Vermögenswerte gibt, die in die Vereinbarung über die einvernehmliche Ehescheidung geregelt werden sollen.
Auch dieser Zeitfaktor ist ein enormer Vorteil gegenüber einem Gerichtsverfahren, denn in der Mediation können die Klienten völlig frei die Termine für eine Mediationssitzung mit dem Mediator/mit der Mediatorin vereinbaren.
Machen Sie auch einvernehmliche Ehescheidungen?
Ja, sogar sehr gerne! Mir ist sehr daran gelegen, Menschen dabei zu unterstützen, sich einvernehmlich zu trennen, vor allem wenn gemeinsame Kinder mit im Spiel sind.
Eine einvernehmliche Ehescheidung durch Mediation spart sehr viele Kosten, da nicht zwei Anwälte sondern nur ein Mediator/eine Mediatorin unterstützen, und es ist auch nur ein Gerichtstermin erforderlich, da die Vereinbarung schon innerhalb der Mediation geschlossen und dann vor dem Bezirksgericht nur noch unterschrieben wird. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.mediation-neuhofer.at/scheidungsmediation-neuhofer-einvernehmliche-scheidung/
Wenn ich in der Mediation eine Vereinbarung mache, soll ich diese vorher rechtlich prüfen lassen?
Das empfehle ich meinen Klienten immer. Wir Mediatoren/Mediatorinnen dürfen keine rechtsverbindliche Auskunft geben, wir greifen auf unsere Ausbildungen und Erfahrungen zurück, damit Sie untereinander nichts vereinbaren, was gegen die guten Sitten verstößt oder offensichtlich rechtswidrig wäre. Eine Prüfung durch einen Experten, zB Rechtsanwalt oder Notar, ist immer hilfreich und gibt auch zusätzliche Sicherheit.
Arbeiten Sie auch mit Behörden zusammen?
Ja, wenn alle Beteiligten das ausdrücklich wünschen.
Vor allem bei Familienmediationen mit Konflikten innerhalb von Patchwork-Familien kann die Kommunikation meinerseits mit Behörden – zB Bezirksgerichte, Jugendamt, Bezirkshauptmannschaft, Polizei … besonders förderlich und unterstützend sein, aber immer mit dem Fokus auf meine Verschwiegenheitspflicht und das Wohl meiner Klienten und der Kinder.
Meine fast 20 Jahre lange Erfahrung als Rechtsanwaltskanzleileitung hilft mir und damit meinen Klienten dabei sehr, und oft ist eine Intervention meinerseits auch bei den Ämtern sehr willkommen, weil sie die Kommunikation zwischen allen Parteien meist sehr vereinfacht und beschleunigt.
Wenn ich mit meinem Konfliktpartner momentan nicht an einem Tisch sitzen kann oder will, kann ich trotzdem Mediation in Anspruch nehmen?
Ja das geht, wir nennen das Shuttle- oder Pendelmediation. Mehr dazu finden Sie hier: Shuttlemediation