SCHEIDUNGSMEDIATON


Eine Scheidung ist ein Schritt im Leben, der nicht nur eine gemeinsame Vergangenheit hinter sich lässt, sondern auch einen neuen Lebensweg für zwei Menschen bietet, mit all seinen Möglichkeiten!


VORTEILE DER MEDIATION

- Zeitersparnis

- Kosten sind überschaubar, transparent und gering gehalten

- Rechtschutzversicherungen tragen immer öfter die Kosten     einer Mediation

- wertschätzende Kommunikation im geschützten Raum

- weniger Leidensdruck für die gesamte Familie

- nachhaltige Lösung, denn diese stammt von den Klienten selbst und nicht von einer dritten Person (diese wird auch weit genauer eingehalten als vorgeschriebene Entscheidungen)

- da beide Sichtweisen miteinbezogen werden, kann die Lösung sehr individuell und bedürfnisbezogen gestaltet werden

- man erarbeitet die Vereinbarung gemeinsam, ein In-die-Augen-Schauen nach der Scheidung ist daher viel leichter möglich

Die Mediation kann Scheidungskonflikte ohne Rechtsstreit klären. Dieses Verfahren ergibt immer dann Sinn, wenn sich beide Ehepartner einig darüber sind, dass die Ehe nicht weitergeführt werden kann.

Geregelt werden die Aufteilung des Vermögens, der Ehegattenunterhalt, die Obsorge minderjähriger Kinder und deren Unterhalt sowie das Kontaktrecht zu den Kindern.

Als eingetragene Mediatorin bin ich überparteilich, das bedeutet, dass ich weder für eine Seite Partei ergreife noch eine andere benachteilige und auch kein Urteil über die Situation bzw einen Menschen fälle oder gar eine Schuldfrage kläre.

Die Mediation ist dazu da, eine für beide Seiten gut lebbare Lösung für die Zukunft zu finden, und diese richtet sich nach den Bedürfnissen der Medianden - das sind Sie.

In der Mediaton werden Sie nicht durch jemanden vertreten, Sie selber haben es in der Hand, Ihre Bedürfnisse für die Auflösung der Ehe und vor allem für Ihre Zukunft zu äußern, und dies in einem geschützten Raum mit meiner Unterstützung. Manchmal ist es auch notwendig, dass ich die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Partner erst einmal möglich mache. Ich trage Sorge dafür, dass jeder das sagen kann, was er möchte und was er braucht, um dann der anderen Seite verständlich zu machen, wozu Sie zum Beispiel eine gewisse Höhe an Unterhalt benötigen oder wieso Ihnen eine besondere Besuchsregelung mit Ihren Kindern so wichtig ist.

ABLAUF DER MEDIATION

Damit ich mir ein Bild von Ihnen und Ihrer gegenwärtigen Situation machen kann, ist es meist das Vernünftigste, vor der eigentlichen Mediation jeweils ein Einzelgespräch zu führen. Dies auch, um Ihnen Gelegenheit zu geben, mich als Mediatorin kennenzulernen, vielleicht noch Fragen zur Vorgangsweise erörtern zu können und vor allem, um Vertrauen aufzubauen.

Danach werde ich mit Ihnen auf Ihr gemeinsames Ziel, die einvernehmliche Scheidung oder zB Klärung des Besuchsrechts, hinarbeiten. Im Verlauf des Mediationsprozesses werden Sie dann auf Ihre wirklichen Anliegen stoßen, und daraus erarbeiten wir Lösungen. Die bestmögliche für beide Seiten halten wir dann in einer Mediationsvereinbarung fest.

Diese Vereinbarung rate ich immer, noch rechtlich prüfen zu lassen (vor allem wenn es um Eintragungen im Grundbuch oder Parifizierungen geht), und dann können Sie mit diesem außergerichtlichen Vergleich zum zuständigen Bezirksgericht gehen und diesen "amtlich" machen lassen.

HAUPTSACHE DEN KINDERN GEHT ES GUT ...

Damit darf ich an dieser Stelle einmal aufräumen!

Wie kann es Ihren Kindern gut gehen, wenn es Ihnen als Eltern gerade den Boden unter den Füßen wegreißt, Sie Angst vor der Zukunft haben, weil Sie bald ohne Partner sein werden, sich das soziale Umfeld total verändern wird, Sie sich aufgrund der vielen Sorgen im Job nicht mehr konzentrieren können?

Den Kindern kann es nur gut gehen, wenn ihre Eltern mit Herz und Hirn für sie da sind, und das kann nicht funktionieren, wenn sich Mama und Papa nur mehr anschreien, gar nicht mehr miteinander reden oder - da wird es dann ganz schlimm - nur noch über die Kinder kommunizieren!

Also wenn es Ihr wirklicher und ehrlicher Wunsch ist, dass es Ihren Sprösslingen gut geht, dann trennen Sie sich einvernehmlich - zum Wohle der ganzen Familie!

ROSENKRIEG - STRITTIGE SCHEIDUNG UND SCHMUTZIGE WÄSCHE

Bei einer strittigen Scheidung vor Gericht werden Sie darüber befragt, wer welche Eheverfehlungen begangen hat, ob es im Haus sauber war, wann der letzte Sexualkontakt stattgefunden hat, ob jemandem von Ihnen einmal die Hand ausgerutscht ist, ein Kind bettnässt, Papa gerne mit der kleinen Tochter in der Badewanne sitzt, die Mutter sehr viel Zeit im Fitnesscenter und beim Friseur verbringt und dafür sehr viel Geld ausgibt ...

Bei dieser öffentlichen Verhandlung hören der Richter, der sich ein Urteil bilden muss, Ihr Rechtsanwalt, der Anwalt Ihres "Gegners", damit gemeint der Vertreter des Menschen, mit dem Sie viele Jahre gelebt und den Sie auch einmal geliebt haben und dieser selbst zu, und jede Verhandlung wird schriftlich protokolliert.

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwaltskanzleileitung kann ich Ihnen sagen, dass eine strittige Scheidung eine gute Gelegenheit ist, sein eigenes Gesicht - auch schuldlos - zu verlieren oder das Leben einer ganzen Familie so richtig zu zerstören. Als Beispiel fällt mir eine strittige Scheidung ein, besonders leidtragend war die kleine Tochter. Die Mutter war so in ihrem Streiten gefangen, dass sie irgendwann behauptete, dass Ihr Noch-Gatte mit der Tochter in der Badewanne saß und es zu sexuellen Übergriffen kam, dazu präsentierte sie Schnappschüsse eines Mannes, der mit seiner dreijährigen Tochter mit Gummienten in der Wanne spielte und das Kind dabei lachte. Die Frau erstattete Anzeige gegen den Mann, es kam zum Strafprozess, der Mann wurde freigesprochen. Resultat: ein halbes Jahr Verzögerung aller Verhandlungen, weil man auf das Ende des Strafprozesses gewartet hatte, der Mann hat seine Stellung nicht nur im Beruf sondern auch in der Gesellschaft verloren, konnte den Unterhalt nicht mehr zahlen, verlor seine Wohnung, ...

Bei der Mediation sind nur die beiden Konfliktparteien - das heißt Sie und Ihr Noch-Partner - und ich als eingetragene Mediatorin anwesend.

Als eingetragene Mediatorin unterliege der Verschwiegenheit, ich darf vor Gericht nicht über den Inhalt der mit Ihnen geführten Besprechungen befragt werden, Ausnahme wäre zB, wenn ich Protokoll geführt hätte und beide Konfliktparteien mich ausdrücklich bitten würden, diese Protokolle zur Verfügung zu stellen. Sonst nicht.

An mir ist es gelegen, aufkommende Konflikte zu erkennen, zu deeskalieren und diese mit konstruktiver Gesprächsführung aus der Welt zu schaffen.

KOSTEN DER MEDIATION

Mithilfe einer Mediation können Sie die Kosten einer Scheidung sehr gering halten.

Beim Gerichtsverfahren wird bei der Ehescheidung vom einem Streitwert ausgegangen, danach bemessen sich die Tarife für die Klage, darauf folgende Schriftsätze und die Verhandlungen. Dazu kommen Gerichtsgebühren für die Einbringung der Klage. Darin sind auch die Vorbesprechungen noch nicht hineingerechnet, geschweige die Kosten für Zeugengebühren, Sachverständigengebühren, vorab Detektivkosten, Kosten für die Beweissicherung, ...

Das Honorar wird übrigens von beiden Anwälten separat verrechnet - je für seinen Mandanten.

Darin nicht enthalten ist zB die Eingabe und die Gerichtsgebühren für die Aufteilung des Vermögens, ein eigenes Verfahren, hier kann der Streitwert als Bemessungsgrundlage für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts schon erheblich höher sein.

Als eingetragene Mediatorin vereinbare ich einen Stundensatz, ganz unabhängig vom Streitwert.

Die Kosten sind überschaubar, die Mediation ist weit weniger zeitintensiv (die Wartezeit auf die nächste Gerichtsverhandlung beträgt oft ein halbes Jahr) und, da es sich um ein friedliches Verfahren mit dem Ziel, die Bedürfnisse und Vorstellungen der Parteien zu berücksichtigen, handelt, weit weniger nervenaufreibend.

Außerdem ist es Ihre Entscheidung, was in der Vereinbarung steht, und nicht die Summe dessen, was sich Ihre Anwälte vor Gericht, beruhend auf Standpunkten und nicht auf Bedürfnissen, erkämpft haben und ein Richter dann als Recht erkennt.

Sollten Sie sich in einem strittigen Scheidungsverfahren befinden und nun doch eine Mediation durchführen wollen, kann das Gerichtsverfahren jederzeit durch eine Mediation unterbrochen werden. (Fristenhemmung!)

SCHEITERN DER MEDIATION

Manchmal kommt es vor, dass die Ehepartner im Rahmen der Mediation keine Lösung erarbeiten können.

Bei unüberbrückbaren Konflikten oder nicht kompromissbereiten Ehepartnern kann die Mediation manchmal scheitern, sodass eine gerichtliche Klärung des Konflikts folgen muss. War in einem laufenden Gerichtsverfahren einfaches Ruhen für die Mediation vereinbart, wird dieses weitergeführt werden.

Nicht immer scheitert eine Mediation, weil man keine Lösung gefunden hat. Gelegentlich finden Ehegatten in der Mediation wieder zueinander, weil sie in der Mediation den Raum haben, sich zuzuhören, Dinge anzusprechen, die im Alltag keinen Platz mehr gefunden haben und das gegenseitige Verständnis wieder da ist!

Über so ein Scheitern freue ich mich dann zugegebenermaßen sehr.