FAQ - 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN SAMT ANTWORTEN


Hier finden Sie Antworten auf Fragen bezüglich Mediation, Mediator:innen und Konflikten, die für Sie hilfreich sein sollen und die oft aufkommen, wenn man sich in einem Streit befindet oder sich trennen bzw scheiden lassen möchte und Unterstützung braucht!

Ich habe mich sehr um einen Praxisbezug und Ausführlichkeit bemüht und auch hilfreiche Verweise verlinkt.

Wenn Sie hier tatsächlich nicht fündig werden, rufen Sie mich einfach an oder schicken mir eine Nachricht, ich werde mich um Ihr persönliches Anliegen kümmern!

1. Wie finde ich einen passenden Mediator oder eine passende Mediatorin für meinen Konflikt?

Die beste Suchmöglichkeit bietet der Österreichische Bundesverband für Mediation (ÖBM).

Dort können Sie gezielt nach Fachbereichen, Region, Sprache und auch nach der Eintragung beim Bundesministerium für Justiz suchen – ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das Ihnen Sicherheit gibt.


So finden Sie Mediator:innen, die fachlich und menschlich gut zu Ihnen passen.

2. Wie läuft eine Mediation ab?

Am Beginn stehen Einzelgespräche, in denen Vertrauen aufgebaut und erste Themen geklärt werden.

Danach folgt ein gemeinsames Gespräch, in dem ein Ziel formuliert und Themen, Interessen und Bedürfnisse gesammelt werden.
Auf dieser Basis entstehen Lösungsmöglichkeiten, die von allen Beteiligten gemeinsam gewählt werden.
Die Mediatorin oder der Mediator sorgt dabei für Struktur, Fairness und Verständnis zwischen den Parteien.

3. Was ist der Unterschied zwischen Familientherapie, Familienberatung und Familienmediation?

Eine Therapie behandelt Krankheitssymptome – sie richtet sich also an einzelne Personen mit psychischer oder physischer Belastung.

Familienberatung bietet Orientierung und Unterstützung in schwierigen Situationen, meist durch öffentliche oder kirchliche Stellen.

Familienmediation hingegen geht aktiv Konflikte an.

Sie analysiert die Situation, beleuchtet die Bedürfnisse aller Beteiligten und führt die Familie gemeinsam zu Lösungen, die tragfähig, alltagstauglich und nachhaltig sind.

4. Ist Mediation für meine Situation geeignet?

In den meisten Fällen: Ja.

Ob Mediation passt, zeigt sich oft schon im Erstgespräch oder beim ersten Telefonkontakt.
Wenn der Wunsch nach einer Lösung ohne Streit, Schuld und Gericht da ist, kann Mediation viel bewirken.
Auch bei komplexen Situationen hilft die Mediatorin, Struktur und Klarheit zu schaffen.

5. Unterliegen Mediator:innen der Verschwiegenheit?

Ja, das ist gesetzlich festgelegt (§ 18 ZivMediatG).


Eingetragene Mediator:innen dürfen keine Informationen ohne Zustimmung aller Beteiligten weitergeben – auch nicht vor Gericht (außer sie werden von allen Beteiligten von der Verschwiegenheit entbunden, was in der Praxis sehr unwahrscheinlich ist).

Diese Vertraulichkeit schafft einen sicheren Rahmen für offene Gespräche.

6. Wie finde ich heraus, ob jemand eingetragene Mediatorin oder eingetragener Mediator ist?

Das Bundesministerium für Justiz führt eine öffentliche Liste aller eingetragenen Mediator:innen in Österreich.
Dort sind auch Fachgebiete und Kontaktdaten ersichtlich.


So erkennen Sie schnell, ob Ihr:e Mediator:in offiziell anerkannt ist.

7. Kann Mediation bei familiären Konflikten helfen?

Ja, besonders gut sogar.


Oft liegen Missverständnisse, unterschiedliche Werte oder Kommunikationsprobleme zugrunde.
Mediation hilft, wieder miteinander statt gegeneinander zu sprechen und echte Verständigung zu ermöglichen – gerade in Familien, in denen Beziehungen erhalten bleiben sollen.

8. Kann man in der Mediation eine Vereinbarung schriftlich festhalten?

Da sich die Gebührenrichtlinien seit dem 1. April 2025 geändert haben, ist bei der Verschriftlichung der Vereinbarung bei uns Mediatoren für Sie als Klienten aber auch für uns Vorsicht geboten, denn:

"Ergebnisprotokolle, die in einer Mediation nach ZivMediatG erstellt werden, können Gebühren auslösen. Abwendbar wäre die Gebührenpflicht etwa, indem die Parteien ein erstelltes Ergebnisprotokoll nicht unterfertigen oder am Ende der Mediation überhaupt – nur wenn sinnvoll – auf das schriftliche Festhalten der Ergebnisse verzichtet wird. Klarstellend führen auch die ab 1. April 2025 anzuwendenden Gebührenrichtlinien 20255 in Rz 1543 Folgendes aus: "Auch Vereinbarungen über streitige oder zweifelhafte Rechte, die im Zuge einer Mediation zwischen den Parteien abgeschlossen werden, stellen einen gebührenpflichtigen Vergleich dar. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Vereinbarung in Stichworten festgehalten wird." (Die Mediation Quartal II / 2025, Seite 64 ff, Sind Mediationsvereinbarungen gebührenpflichtig? Dr. Mathias Schuster und Mag. Christian Themel LL.M.)

Um Ihnen und mir hier eine mögliche Gebührenpflicht zu ersparen, erachte ich die im Text vorgeschlagene Vorgehensweise für durchaus sinnvoll.

9. Geben Mediator:innen Rechtsauskünfte?

Nein, das ist nicht Aufgabe der Mediation.

Mediator:innen unterstützen beim Verstehen, Klären und Einigen – aber sie vertreten keine Seite rechtlich, denn hier wäre die überparteilichkeit nicht mehr gegeben.


Für rechtliche Fragen oder Detailauskünfte werden bei Bedarf Fachleute (Rechtsanwälte, Notare, Behörden) hinzugezogen.

10. Sind Mediator:innen neutral?

Ja, unbedingt.

Neutralität – oder genauer: Überparteilichkeit – ist das Herzstück der Mediation.
Mediator:innen sorgen dafür, dass jede Stimme gehört wird und niemand bevorzugt wird.
So entsteht ein Klima, in dem Verständnis und Lösung möglich werden.

11. Wie lange dauert eine Mediation?

Das hängt von der Komplexität des Konflikts ab. In der Regel reichen nach den Erstgesprächen vor allem in der Familienmediation ein bis drei Sitzungen, um zu tragfähigen Lösungen zu kommen.

Im Vergleich zu Gerichtsverfahren spart Mediation Zeit, Geld und emotionale Belastung.

12. Machen Sie auch einvernehmliche Ehescheidungen?

Ja – und das ist eine der häufigsten und wertvollsten Formen der Mediation.


Eine einvernehmliche Scheidung durch Mediation spart Kosten, Zeit und Nerven, da nur ein Gerichtstermin erforderlich ist.
Gemeinsam erarbeitete Lösungen sind oft nachhaltiger und fairer als gerichtliche Entscheidungen.

13. Sollte man eine Mediationsvereinbarung rechtlich prüfen lassen?

Ja, das ist empfehlenswert.
Mediator:innen dürfen keine verbindliche Rechtsberatung erteilen.
Eine juristische Prüfung durch Rechtsanwalt oder Notar sorgt für zusätzliche Sicherheit und schafft Klarheit über rechtliche Folgen.

14. Arbeiten Mediator:innen mit Behörden zusammen?

Ja, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.

Gerade in Familienkonflikten oder Patchwork-Situationen kann der Austausch mit Jugendamt, Gericht oder Bezirkshauptmannschaft hilfreich sein – natürlich unter Wahrung der Verschwiegenheit und Allparteilichkeit.

15. Was, wenn ich nicht mit meinem Konfliktpartner an einem Tisch sitzen möchte oder kann?

Auch dann ist Mediation möglich – in Form der Shuttle- oder Pendelmediation.


Dabei führt die Mediatorin getrennte Gespräche mit den Beteiligten und vermittelt die Informationen so, dass Lösungen trotzdem gemeinsam gefunden werden können.