STREIT DEESKALIEREN - VERHANDLUNGSFÄHIG WERDEN -

KOMMUNIKATION OPTIMIEREN

Es kommt es vor, dass sich Klienten mit dem Auftrag vom Bezirksgericht an mich wenden, ihre Kommunikation "verhandlungsfähig" zu machen.

Das bedeutet, dass sie vor Gericht weder respektvoll noch wertschätzend miteinander umgegangen sind und das Gericht so freilich keinen Sachverhalt feststellen geschweige denn sich ein Urteil bilden kann.

Die gute Nachricht: Das funktioniert!

Die schlechte Nachricht: Sie werden das Gericht dann kaum mehr brauchen.

Meistens geht es um die Folgen einer "unglücklichen" Scheidungsvereinbarung, nämlich Themen wie Erziehung, Obsorge, Feriengestaltung oder die Finanzierung von nicht alltäglichen Dingen für die Kinder wie Skikurs oder Zahnspange.

Die Scheidungsvereinbarung erlaube ich mir deshalb als "unglücklich" zu bezeichnen, da diese meist erstritten und die Änderung der Lebensumstände nach der Scheidung nicht bedacht wurden.

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung, wie dies die Scheidungsmediation vorsieht, einigen sich die Ehepartner auf eine Vereinbarung aus freiem Willen, beide Parteien können ihre Befürchtungen, Bedürfnisse und Interessen selber vorbringen - also nicht durch einen Rechtsanwalt.

Das ist auch der Grund dafür, warum Mediationsvereinbarungen meist eingehalten werden, nämlich weil sie in der Realität gut lebbar sind.

Wird also die "unglückliche" Scheidungsvereinbarung nicht eingehalten oder wurden wichtige Belange übersehen, wird vor Gericht weitergestritten, da dieser Konflikt nach wie vor aufrecht ist und dann vor Gericht eskaliert.

Und zum Deeskalieren und in weiterer Folge zur Herstellung einer zumindest brauchbaren Kommunikation sind wir eingetragenen Mediatoren da.

Auch wenn Sie Zuhause schon ewig aneinander vorbei reden oder das Gefühl haben, Ihr Partner hört nicht zu oder versteht Sie sowieso nicht.

Nehmen Sie Mediation in Anspruch, denn es ist meine Aufgabe, Ihre Kommunikation so zu optimieren, dass Sie in Zukunft wieder gut gemeinsam zurecht kommen.