KOSTEN EINER MEDIATION
KLARHEIT
Die erste Klarheit, die Sie schaffen
können, ist die Tragung der Kosten der Mediation.
Denn sollte Sie dieser Faktor davon abhalten, sich eine allparteiliche Hilfe zur Konfliktbeilegung von Außen zu holen, ist ein Anruf bei Ihrer Rechtschutzversicherung (siehe unten) vielleicht schon die erste Abhilfe, die Sie sich selber schaffen können.
KOSTEN
Die
Kosten der Mediation sind durchschnittlich im Vergleich zu
gerichtlichen Verfahren wesentlich geringer, da sich die Kosten weder
nach einem Streitwert noch der Zahl der Beteiligten und
Nebenintervenienten bemessen, sondern nach Einheiten berechnet werden (in Ausnahmefällen auch pauschaliert).
Auch fällt im Gegensatz zum Gerichtsverfahren der Kostenanteil der Gegenseite weg, der zu bezahlen wäre, wenn Sie einen Rechtsstreit vor Gericht verlieren.
Die Kosten einer Mediation werden übrigens immer mehr von der Rechtschutzversicherung übernommen (siehe unten).
Weiters gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kosten einer Mediation im Rahmen der Steuererklärung abzuschreiben, Ihr Steuerberater weiß das sicher ganz genau!
Die Kosten für eine Mediationseinheit (60 Minuten) sind vom Themenbereich und der Konfliktsituation abhängig.
Situationsbedingt ist es möglich, schon nach zwei oder drei Mediationseinheiten für alle Beteiligten erfreuliche Lösungen zu finden und diese in einer Mediationsvereinbarung festzuhalten.
Gerade bei Wahrnehmungskonflikten und intrapersonaler Mediation ist es oft erstaunlich, dass man nach ein bis zwei Stunden mit einem Aha-Erlebnis und einer Lösung, an die man vorher niemals gedacht hätte, nach Hause geht.
Wenn es sich um eine Mediation zwischen mehreren Parteien oder um ein umfassendes Thema handelt, wo mehrere wirtschaftliche und familiäre Konflikte zu lösen sind, werden sicherlich zwei oder drei Stunden nicht ausreichen, da in solchen Situationen oft zuvor die Notwendigkeit von Einzelgesprächen gegeben ist, bevor sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen können.
Das Honorar ist
jeweils am Ende der Sitzung bar zu bezahlen beziehungsweise nach
vorheriger Vereinbarung auf mein Konto zu überweisen. Den Stundensatz (60 Minuten) vereinbaren wir gemeinsam vor der ersten Mediationssitzung.
TERMINABSAGE
Für die Absage eines Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt verrechne ich die Hälfte des vereinbarten Entgelts, Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden muss ich mit dem gesamten Betrag in Rechnung stellen.
RECHTSCHUTZVERSICHERUNG
Die meisten Rechtschutzversicherungen haben in ihren Versicherungsbedingungen mittlerweile eine Kostenübernahme für Mediation inkludiert, dies oft ab einer gewissen Laufzeit des Vertrages (meist nach sechs Monaten). Rechtschutzversicherungen bieten das unter anderem deshalb an, da auch diese wenig Interesse an langen, kostenintensiven Gerichtsverfahren haben und das weit weniger kosten- und zeitintensiven Verfahren der Mediation deshalb auch in den meisten Fällen unterstützen.
Deshalb ist es für Sie sicherlich
von Interesse, vor Inanspruchnahme einer Mediation Ihre
Versicherung zu kontaktieren um sicherzustellen, dass diese die
Kosten für die Mediation übernimmt.
Damit haben Sie dann schon einmal Klarheit bezüglich der Kosten geschaffen und müssen sich keine Gedanken mehr darüber machen, in wievielen Stunden ihr Problem aufgrund des Haushaltsbudgets gelöst werden müsste, sondern können Ihre Kraft darauf verwenden, einen wichtigen Schritt in Ihrem Leben selber neu zu gestalten.